From oliver.passek@gruene-fraktion.de Wed Jun 25 15:12:48 2003 Return-Path: Received: from b90-post.gruenebt-dmz.de (mail01.gruene-fraktion.de [213.68.116.1]) by mail.inf.tu-dresden.de (8.12.9/8.12.9) with ESMTP id h5PDFaq3008108 for ; Wed, 25 Jun 2003 15:15:37 +0200 (MEST) Received: from ex1.gruene-fraktion.de (EX1.gruenebt-dmz.de [172.25.65.8]) by b90-post.gruenebt-dmz.de (Post.Office MTA v3.5.3 release 223 ID# 0-62635U100L100S0V35) with ESMTP id de for ; Wed, 25 Jun 2003 15:15:23 +0200 Received: by ex1.gruene-fraktion.de with Internet Mail Service (5.5.2653.19) id ; Wed, 25 Jun 2003 15:12:49 +0200 Message-ID: From: oliver.passek@gruene-fraktion.de To: js177634@inf.tu-dresden.de Subject: Jugendschutz: Posteingang 1405 Date: Wed, 25 Jun 2003 15:12:48 +0200 MIME-Version: 1.0 X-Mailer: Internet Mail Service (5.5.2653.19) Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1" Content-Transfer-Encoding: 8bit X-MIME-Autoconverted: from quoted-printable to 8bit by mail.inf.tu-dresden.de id h5PDFaq3008108 X-UID: 1001 Sehr geehrter Herr Spiller, die geschilderten Probleme nehmen wir sehr ernst. Gerade unsere Fraktion setzt sich ja vehement für die Förderung von Freier Software und Open Source ein, allerdings gab es gerade auch nach den Geschehnissen von Erfurt den politischen Willen, in Sachen Alterskennzeichnung auch im Bereich der Computerspiele tätig zu werden. Sie sollten auf diese finanziellen Probleme aber im jedem Fall das Verbraucherschtzministerium aufmerksam machen: http://www.verbraucherministerium.de/ Beste Grüße, Oliver Passek -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Josef Spillner [mailto:js177634@inf.tu-dresden.de] Gesendet am: Sonntag, 15. Juni 2003 21:27 An: epost@gruene-fraktion.de Betreff: Posteingang 1405 Guten Tag, Seit dem 1. April 2003 gilt in Deutschland das neue Jugendschutzgesetz, welches unter anderem die Neuerung enthält, daß Unterhaltungssoftware nicht mehr nur bei Verstößen gegen geltende Regelungen und Gesetze indiziert wird, sondern bereits vor dem Verkauf eine entsprechende Alterseinstufung tragen muß. Diese Alterseinstufung ist gegen eine Gebühr beispielsweise bei der USK zu bekommen. Die Höhe dieser Gebühr ist pauschal festgelegt. Nun gibt es aber nicht nur große Hersteller in den verschiedenen Bereichen der Unterhaltungssoftware-Industrie, sondern auch kleinere, bis hin zu Autoren von Shareware und Free Software/Open Source, welche z.B. über Distributionen oder Spielezusammenstellungen, manchmal aber auch direkt, ihre Werke an die Öffentlichkeit bringen. Die Distributoren, welche oft auch Titel kleinerer Hersteller aus dem Ausland im Répertoire haben, die wiederum nicht auf lokale (nationale) Besonderheiten achten können, sind nun oftmals finanziell nicht in der Lage, die Zertifizierungen zur Alterseinstufung zu beantragen. Auch die Organisation von Veranstaltungen im Bereich Software ist durch das Gesetz erschwert worden; oftmals kann man sich als Organisator nicht mehr sicher sein, wo die Grenze zwischen Bildungs- und Unterhaltungssoftware gezogen werden muß (wobei erstere ja durch Sonderregelungen im Jugendschutzgesetz von Teilen der Problematik ausgenommen ist), oder ob selbst erstellte Unterhaltungssoftware auf Tagungs-CDs oder ähnlichen Trägern gegen Gebühr verbreitet werden darf. Von Ihrer Partei hätte ich aus diesem Grund gerne eine Einschätzung der Lage für die angesprochenen Personengruppen, sowie eventuell weitere Informationen oder Kontakte zu den in den entsprechenden Gremien aktiven Mitgliedern. Mit freundlichen Grüßen Josef Spillner