From oliver.passek@gruene-fraktion.de Wed Jun 25 15:12:48 2003
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          for <js177634@inf.tu-dresden.de>; Wed, 25 Jun 2003 15:15:23 +0200
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	id <LL1LT6JD>; Wed, 25 Jun 2003 15:12:49 +0200
Message-ID: <B7560BF955C14C42A60FBEEF35B57413250357@ex1.gruene-fraktion.de>
From: oliver.passek@gruene-fraktion.de
To: js177634@inf.tu-dresden.de
Subject: Jugendschutz: Posteingang 1405
Date: Wed, 25 Jun 2003 15:12:48 +0200
MIME-Version: 1.0
X-Mailer: Internet Mail Service (5.5.2653.19)
Content-Type: text/plain;
  charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-MIME-Autoconverted: from quoted-printable to 8bit by mail.inf.tu-dresden.de id h5PDFaq3008108
X-UID: 1001



Sehr geehrter Herr Spiller,

die geschilderten Probleme nehmen wir sehr ernst. Gerade unsere Fraktion
setzt sich ja vehement für die Förderung von Freier Software und Open Source
ein, allerdings gab es gerade auch nach den Geschehnissen von Erfurt den
politischen Willen, in Sachen Alterskennzeichnung auch im Bereich der
Computerspiele tätig zu werden.

Sie sollten auf diese finanziellen Probleme aber im jedem Fall das
Verbraucherschtzministerium aufmerksam machen:

http://www.verbraucherministerium.de/

Beste Grüße,

Oliver Passek



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Josef Spillner [mailto:js177634@inf.tu-dresden.de]
Gesendet am: Sonntag, 15. Juni 2003 21:27
An: epost@gruene-fraktion.de
Betreff: Posteingang 1405

Guten Tag,

Seit dem 1. April 2003 gilt in Deutschland das neue Jugendschutzgesetz, 
welches
unter anderem die Neuerung enthält, daß Unterhaltungssoftware nicht mehr nur
bei Verstößen gegen geltende Regelungen und Gesetze indiziert wird, sondern
bereits vor dem Verkauf eine entsprechende Alterseinstufung tragen muß.

Diese Alterseinstufung ist gegen eine Gebühr beispielsweise bei der USK zu
bekommen. Die Höhe dieser Gebühr ist pauschal festgelegt.
Nun gibt es aber nicht nur große Hersteller in den verschiedenen Bereichen
der
Unterhaltungssoftware-Industrie, sondern auch kleinere, bis hin zu Autoren
von
Shareware und Free Software/Open Source, welche z.B. über Distributionen
oder
Spielezusammenstellungen, manchmal aber auch direkt, ihre Werke an die
Öffentlichkeit bringen.

Die Distributoren, welche oft auch Titel kleinerer Hersteller aus dem
Ausland
im Répertoire haben, die wiederum nicht auf lokale (nationale)
Besonderheiten
achten können, sind nun oftmals finanziell nicht in der Lage, die
Zertifizierungen zur Alterseinstufung zu beantragen.

Auch die Organisation von Veranstaltungen im Bereich Software ist durch das
Gesetz erschwert worden; oftmals kann man sich als Organisator nicht mehr
sicher sein, wo die Grenze zwischen Bildungs- und Unterhaltungssoftware 
gezogen
werden muß (wobei erstere ja durch Sonderregelungen im Jugendschutzgesetz
von
Teilen der Problematik ausgenommen ist), oder ob selbst erstellte
Unterhaltungssoftware auf Tagungs-CDs oder ähnlichen Trägern gegen Gebühr
verbreitet werden darf.

Von Ihrer Partei hätte ich aus diesem Grund gerne eine Einschätzung der Lage
für die angesprochenen Personengruppen, sowie eventuell weitere
Informationen
oder Kontakte zu den in den entsprechenden Gremien aktiven Mitgliedern.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Spillner

